Für wen diese Ratgeber geschrieben sind
Für alle, die ihre Rechnungen selbst schreiben: Freiberufler, Einzelunternehmer, Selbstständige und kleine Teams. Buchhaltungskenntnisse werden nicht vorausgesetzt, und nichts hier ist für Steuerberater geschrieben.
Jede rechtliche Aussage nennt die Vorschrift, aus der sie stammt — §14 UStG in Deutschland, §11 UStG 1994 in Österreich, Artikel 226 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie unionsweit. So kannst du nachlesen statt zu vertrauen. Das ist Werkzeug, keine Steuerberatung; Grenzfälle klärt deine Steuerberatung.
Womit du anfängst
Vier Ratgeber. Welcher passt, hängt davon ab, was gerade vor dir liegt.
- Du schreibst deine erste Rechnung. Fang mit dem Ratgeber für Freiberufler an: was auf das Dokument gehört, was sich bei Einzelunternehmern und Auftragnehmern ändert und wie du die Zahlungsbedingungen formulierst.
- Die Nummerierung macht dir Sorgen. Der Ratgeber zur Rechnungsnummer erklärt die lückenlose Folge, wie eine gültige Nummer aussieht und wie du mehrere Nummernkreise führst, ohne einen davon zu zerstören.
- Du arbeitest mit einer Tabelle. Der Excel-Ratgeber zeigt beide Wege, aus einer Vorlage und von Grund auf, mit den Formeln — und sagt klar, welchen Teil eine Tabelle nicht für dich erledigen kann.
- Du stellst ins Ausland Rechnungen. Die Länderratgeber nennen die Pflichtangaben des jeweiligen Landes, die geltenden Steuerregeln und den Stand der E-Rechnungspflicht.
Warum hier kein Datum steht
Rechnungsregeln ändern sich. Die Fristen zur E-Rechnung, die Steuersätze und die Kleinunternehmergrenze wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert und werden es wieder.
Deshalb sind das gepflegte Nachschlagewerke und keine Blogbeiträge. Ein Ratgeber wird korrigiert, sobald sich das Gesetz ändert. Darum trägt oben kein Eintrag ein Veröffentlichungsdatum: Es würde sagen, wann der Text entstand, nicht ob er noch stimmt.
Wo eine Aussage auf einem Gesetz oder einer Behördenseite beruht, verlinkt der Ratgeber die Quelle am Ende. Du kannst sie selbst nachlesen.