Was ein Länderratgeber abdeckt
Jeder Ratgeber beantwortet für ein Land dieselben vier Fragen, in derselben Reihenfolge. So lassen sich zwei davon nebeneinander lesen.
- Was auf der Rechnung stehen muss. Die Pflichtangaben des nationalen Rechts, mit der Vorschrift, die sie verlangt.
- Welche Steuer gilt und wann keine. Regelsatz und ermäßigte Sätze, die Kleinunternehmerregelung, sofern das Land eine hat, und der Satz, den das Dokument tragen muss, wenn keine Steuer anfällt.
- Welche Nummern erscheinen müssen. Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registereintrag — wessen Nummer es ist, deine oder die der Kundschaft, und ab welchem Betrag.
- Was die E-Rechnung ändert und ab wann. Die Pflicht, die bereits feststehenden Termine und das, was weiterhin nur für öffentliche Auftraggeber gilt.
Rechnungen in ein Land, in dem du nicht sitzt
Diese Ratgeber sind für zwei Leser zugleich geschrieben: für den, der im eigenen Land abrechnet, und für den, der von außen hineinrechnet.
Für den zweiten Leser ist meist die Liste der Pflichtangaben der nützliche Teil. Deine Kundschaft legt deine Rechnung ihrem eigenen Finanzamt vor, und dort wird erwartet, was das Land dieser Kundschaft verlangt.
Welche Steuer du berechnest, ist eine andere Frage. Das hängt davon ab, wo deine Kundschaft sitzt und ob sie unternehmerisch handelt. Jeder Ratgeber sagt, wie das jeweilige Recht eine grenzüberschreitende Leistung behandelt, und nennt den Satz, den die Rechnung tragen muss, wenn die Kundschaft die Steuer schuldet.
Was du tust, wenn dein Land fehlt
Jedes Land auf dieser Seite ist vollständig beschrieben. Die übrigen sind noch nicht geschrieben.
Für eine Rechnung innerhalb der EU ist der deutsche Ratgeber trotzdem ein besserer Anfang als gar nichts. Die Pflichtangaben einer EU-Rechnung stammen aus Artikel 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie, und jeder Mitgliedstaat baut auf derselben Liste auf. Der Rahmen ist also gemeinsam, die Unterschiede sind nationale Ergänzungen: der Wortlaut der Befreiung, die Betragsgrenzen für Nummern, die Termine zur E-Rechnung. Außerhalb der EU trägt diese Abkürzung nicht — deshalb hat die Schweiz einen eigenen Ratgeber und keinen Zusatz am Ende des deutschen.
Prüf diese nationalen Ergänzungen mit deinem Finanzamt, bevor du dich darauf verlässt. Das ist Werkzeug, keine Steuerberatung.