Kurz gesagt
An ein Unternehmen in einem anderen EU-Land schreibst du die Rechnung in den meisten Fällen ohne deutsche Umsatzsteuer. Die Steuer schuldet dann deine Kundschaft in ihrem Land, und auf deine Rechnung gehören ihre USt-IdNr., deine USt-IdNr. und ein Hinweis darauf.
An Privatpersonen in der EU berechnest du meist deutsche Umsatzsteuer wie im Inland. Ausnahmen gibt es für digitale Leistungen und für Waren im Versand. Diese Seite geht die Fälle der Reihe nach durch, mit einer Tabelle je Land und einer Beispielrechnung.
Geprüft anhand des Umsatzsteuergesetzes (§§ 14a, 18a UStG), Stand Oktober 2026.
Die Entscheidung in drei Fragen
Ob auf die Rechnung deutsche Umsatzsteuer kommt, entscheiden drei Fragen. Beantworte sie in dieser Reihenfolge.
- Ist deine Kundschaft ein Unternehmen oder eine Privatperson? Ein Unternehmen in der EU erkennst du an seiner gültigen USt-IdNr.
- Verkaufst du eine Dienstleistung oder eine Ware? Beratung, Design, Programmierung und Übersetzung sind Dienstleistungen. Alles, was verschickt wird, ist eine Ware
- Sitzt deine Kundschaft in der EU oder in einem Drittland wie der Schweiz, Großbritannien oder den USA?
| Fall | Deutsche USt? | Was auf die Rechnung gehört |
|---|---|---|
| Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU | Nein | Reverse-Charge-Hinweis, beide USt-IdNr. (§ 3a Abs. 2, § 13b, § 14a Abs. 1 und 5 UStG) |
| Ware an ein Unternehmen in der EU | Nein | Hinweis „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“, beide USt-IdNr. (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a, § 14 Abs. 4 Nr. 8, § 14a Abs. 3 UStG) |
| Dienstleistung an eine Privatperson in der EU | Ja, meist | Deutsche Umsatzsteuer wie im Inland (§ 3a Abs. 1 UStG). Ausnahme: digitale Leistungen und Versand, wenn sie EU-weit zusammen 10.000 € im Jahr übersteigen |
| Dienstleistung an ein Unternehmen im Drittland | Nein | Ohne Umsatzsteuer, mit einem Satz, warum (§ 3a Abs. 2 UStG) |
| Ware in ein Drittland | Nein | Steuerfreie Ausfuhrlieferung, mit Ausfuhrnachweis (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG) |
Der Reverse-Charge-Hinweis, wörtlich
Bei einer Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU liegt der Ort der Leistung bei deiner Kundschaft (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Steuer schuldet sie dort selbst (Art. 196 MwStSystRL). Deine Rechnung muss das sagen: § 14a Abs. 5 UStG verlangt die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Spoonbill druckt auf einer deutschen Rechnung in diesem Fall diesen Satz:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren, §13b UStG).
- Beide USt-IdNr. gehören auf die Rechnung: deine und die deiner Kundschaft (§ 14a Abs. 1 UStG). Eine Steuernummer reicht hier nicht
- Ausstellen musst du die Rechnung bis zum 15. des Monats nach der Leistung (§ 14a Abs. 1 UStG)
- Die Umsätze meldest du in der Zusammenfassenden Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern, bis zum 25. Tag nach dem Meldezeitraum. Für Dienstleistungen ist das meist das Kalendervierteljahr (§ 18a UStG)
- Prüfe die USt-IdNr. deiner Kundschaft, bevor du ohne Steuer abrechnest. Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt sie online, kostenlos
Bei einer Ware an ein Unternehmen in der EU weist die Rechnung auf die Steuerbefreiung hin (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG), üblich ist „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“. Beide USt-IdNr. gehören auch hier darauf (§ 14a Abs. 3 UStG). Steuerfrei ist sie nur mit gültiger USt-IdNr. der Kundschaft und mit einem Nachweis, dass die Ware im anderen Land angekommen ist, etwa der Gelangensbestätigung.
Rechnung nach Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Niederlande, Belgien, Österreich
Für eine Dienstleistung an ein Unternehmen ist die Regel in allen sieben Ländern dieselbe: keine deutsche Umsatzsteuer, beide USt-IdNr., der Hinweis. Was sich unterscheidet, ist die Form der USt-IdNr. und das Wort für Reverse-Charge in der Sprache deiner Kundschaft. Art. 226 Nr. 11a MwStSystRL nennt es in jeder Amtssprache.
| Land | USt-IdNr. | Hinweis auf einer Spoonbill-Rechnung in dieser Sprache |
|---|---|---|
| Frankreich | FR + 2 Zeichen + 9 Ziffern | Autoliquidation de la TVA par le preneur (reverse charge). |
| Italien | IT + 11 Ziffern | Inversione contabile: l’IVA è dovuta dal destinatario (reverse charge). |
| Spanien | ES + 9 Zeichen | Inversión del sujeto pasivo: el IVA corre a cargo del destinatario (reverse charge). |
| Polen | PL + 10 Ziffern | Odwrotne obciążenie — VAT rozlicza nabywca (reverse charge). |
| Niederlande | NL + 9 Ziffern + B + 2 Ziffern | Btw verlegd naar de afnemer (verleggingsregeling). |
| Belgien | BE + 10 Ziffern | Btw verlegd naar de afnemer (verleggingsregeling). |
| Österreich | ATU + 8 Ziffern | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren, §13b UStG). |
Die Zusammenfassende Meldung ist für alle sieben Länder dieselbe: eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, jede Kundschaft mit ihrer USt-IdNr. und dem Betrag. Für Belgien steht hier der niederländische Satz; in der Wallonie ist der französische der passende.
Was ein österreichischer Betrieb selbst auf seine Rechnung schreibt, steht im Ratgeber Rechnungen in Österreich.
Beispielrechnung
Eine Designerin in Berlin gestaltet für eine Agentur in Lyon ein Logo, für 2.000 € netto. Die Agentur hat eine französische USt-IdNr. So sieht die Rechnung aus:
- Rechnungssteller: Name, Anschrift und deutsche USt-IdNr. (DE + 9 Ziffern)
- Rechnungsempfänger: Name, Anschrift und französische USt-IdNr. der Agentur
- Leistung: Logo-Design, Leistungszeitraum September 2026
- Nettobetrag 2.000,00 €, Umsatzsteuer 0,00 €, Rechnungsbetrag 2.000,00 €
- Der Reverse-Charge-Hinweis aus dem Abschnitt oben
- Ausgestellt bis zum 15. Oktober 2026, gemeldet in der Zusammenfassenden Meldung für das dritte Quartal, bis zum 25. Oktober 2026
Die Agentur in Lyon rechnet die französische Steuer von 20 % selbst aus, meldet sie und zieht sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab. Für sie ist das ein Nullsummenspiel mit zwei Zeilen Papier.
Kleinunternehmer und Ausland
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnest du auch im Ausland keine deutsche Umsatzsteuer, und auf die Rechnung gehört der Hinweis auf § 19 UStG.
- Bei einer Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU liegt der Ort der Leistung trotzdem bei deiner Kundschaft. Sie versteuert den Betrag in ihrem Land
- Eine Zusammenfassende Meldung gibst du als Kleinunternehmer nicht ab (§ 18a Abs. 4 UStG)
- Ob zusätzlich der Reverse-Charge-Hinweis und eine USt-IdNr. auf die Rechnung gehören, klär mit deiner Steuerberatung. Das hängt vom Einzelfall ab
Drittland: Schweiz, UK, USA
Außerhalb der EU gibt es keine USt-IdNr.-Pflicht, keine Zusammenfassende Meldung und keinen EU-Reverse-Charge-Hinweis. Für eine Dienstleistung an ein Unternehmen liegt der Ort der Leistung trotzdem im Land der Kundschaft (§ 3a Abs. 2 UStG), also ohne deutsche Umsatzsteuer.
- Das Gesetz schreibt hier keinen Satz vor. Üblich ist ein Hinweis wie „Nicht im Inland steuerbare Leistung“, damit dein Finanzamt sieht, warum die Steuer fehlt
- Halte fest, woraus du schließt, dass deine Kundschaft ein Unternehmen ist, etwa einen Handelsregisterauszug oder die Steuernummer ihres Landes
- Waren in ein Drittland sind eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG). Den Nachweis liefert der Ausgangsvermerk des Zolls
- Großbritannien ist seit 2021 Drittland. Für Waren nach Nordirland gelten weiter die EU-Regeln
Wie eine Rechnung aussieht, die ein Schweizer Betrieb selbst schreibt, steht im Ratgeber Rechnung schreiben in der Schweiz.
Die übrigen Pflichtangaben einer deutschen Rechnung stehen im Ratgeber Rechnungen in Deutschland: die Pflichtangaben.
Häufige Fragen
Muss ich eine Rechnung ins EU-Ausland mit oder ohne Mehrwertsteuer schreiben?
An ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr.: ohne deutsche Umsatzsteuer, mit dem Reverse-Charge-Hinweis und beiden USt-IdNr. An eine Privatperson: meist mit deutscher Umsatzsteuer, wie im Inland.
Was passiert, wenn ich bei Reverse-Charge doch Umsatzsteuer ausweise?
Dann schuldest du den ausgewiesenen Betrag dem deutschen Finanzamt (§ 14c UStG), obwohl die Leistung in Deutschland gar nicht steuerbar ist. Korrigiere die Rechnung und schick deiner Kundschaft die berichtigte Fassung.
Reicht der englische Hinweis „Reverse charge“?
Das Gesetz nennt die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, und die Richtlinie führt sie in jeder Amtssprache. Am sichersten stehen der deutsche Satz oder der Satz in der Sprache der Rechnung darauf.
Wie prüfe ich die USt-IdNr. meiner Kundschaft?
Online beim Bundeszentralamt für Steuern, mit deiner eigenen USt-IdNr. als Anfragender. Die qualifizierte Abfrage prüft auch Name und Anschrift. Bewahre das Ergebnis mit der Rechnung auf.
Brauche ich für eine Rechnung in die Schweiz eine USt-IdNr. der Kundschaft?
Nein. Die Schweiz ist Drittland. Für eine Dienstleistung an ein Unternehmen schreibst du die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer und hältst fest, dass deine Kundschaft ein Unternehmen ist.
Diese Seite ist Orientierung und Werkzeug, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Geprüft anhand des Umsatzsteuergesetzes, Stand Oktober 2026 — im Sonderfall frag deine Steuerberatung.